Häufige Fragen

Antworten auf das, was Kundinnen und Kunden uns nach einem Wasserschaden am häufigsten fragen.

Wer zahlt den Wasserschaden?

In aller Regel die Versicherung. Für Schäden am Gebäude ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, für beschädigten Hausrat die Hausratversicherung. Wir rechnen unsere Leistungen pauschal direkt mit Ihrer Versicherung ab, damit Sie sich darum nicht kümmern müssen.

Kann ich die Sanierungsfirma frei wählen?

Ja. Auch bei einem Versicherungsschaden dürfen Sie selbst entscheiden, welcher Betrieb die Arbeiten ausführt. Sie sind nicht verpflichtet, eine von der Versicherung vorgeschlagene Firma zu beauftragen.

Wie lange dauert die Trocknung?

Meist zwei bis drei Wochen. Wie lange genau, hängt vom Bodenaufbau, der Menge des eingedrungenen Wassers und der Jahreszeit ab. Wir messen regelmäßig nach und bauen die Geräte erst ab, wenn die Werte stimmen.

Wie schnell sind Sie vor Ort?

Unsere Notrufnummer ist 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche erreichbar. In der Regel sind wir innerhalb von 30 bis 60 Minuten am Einsatzort.

Wann ist Ihr Büro besetzt?

Montag von 7:30 bis 16:00 Uhr, Dienstag von 7:00 bis 17:00 Uhr sowie Mittwoch bis Freitag von 7:00 bis 16:00 Uhr. Am Wochenende ist das Büro geschlossen. Unsere Notrufnummer 0173 2673059 erreichen Sie dagegen rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Muss ich während der Trocknung ausziehen?

In den meisten Fällen nicht. Die Räume sind weiter nutzbar, die Geräte laufen aber auch nachts und sind deutlich hörbar. Wenn ein Auszug nötig wird, sagen wir Ihnen das frühzeitig, damit Sie es mit Ihrer Versicherung klären können.

Was kostet der Strom für die Trocknungsgeräte?

Die Geräte laufen rund um die Uhr und verbrauchen Strom, den zunächst Sie bezahlen. Wir erfassen den Verbrauch mit einem Zwischenzähler und erstellen Ihnen einen Nachweis, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Muss der Boden aufgestemmt werden?

Nur dort, wo es nötig ist. Wir orten zuerst die Schadensstelle und messen, wie weit die Feuchtigkeit reicht. Oft genügen einzelne Öffnungen, damit die Dämmschicht getrocknet werden kann, ohne den ganzen Boden herauszureißen.

Was soll ich tun, bevor Sie kommen?

Drehen Sie die Wasserzufuhr am Haupthahn ab, schalten Sie den Strom in den betroffenen Räumen aus, machen Sie Fotos vom Schaden und melden Sie ihn Ihrer Versicherung. Alles Weitere besprechen wir direkt am Telefon.

Übernehmen Sie auch den Wiederaufbau?

Ja. Nach der Trocknung bauen wir Wände und Böden wieder auf, verlegen neue Beläge und übergeben Ihnen die Räume fertig. Alles aus einer Hand, ohne dass Sie weitere Firmen koordinieren müssen.

Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen und Versicherungen?

Ja. Wir dokumentieren jeden Schritt mit Fotos und Messprotokollen, erstellen auf Wunsch Angebote für die Versicherung und rechnen pauschal direkt mit ihr ab.

Für Versicherungen und Hausverwaltungen

Wir wissen, worauf es bei der Abwicklung ankommt, und liefern die Unterlagen, die Sie brauchen.

Vollständige Dokumentation

Fotos vom Schaden, Messprotokolle der Feuchtewerte und ein nachvollziehbarer Trocknungsverlauf.

Pauschale Abrechnung

Wir rechnen unsere Leistungen pauschal direkt mit der Versicherung ab – ohne Überraschungen für den Versicherungsnehmer.

Stromkostennachweis

Den Verbrauch der Trocknungsgeräte erfassen wir mit Zwischenzähler und weisen ihn zur Erstattung nach.

Freie Firmenwahl

Auch im Versicherungsfall entscheidet der Kunde, wer saniert. Wir arbeiten mit allen Versicherern zusammen.

Unser Einsatzgebiet

Wir sind im Umkreis von rund 30 Kilometern um Weingarten unterwegs – unter anderem in:

  • Weingarten
  • Ravensburg
  • Baienfurt
  • Baindt
  • Berg
  • Bergatreute
  • Wolfegg
  • Vogt
  • Waldburg
  • Bad Waldsee
  • Aulendorf
  • Altshausen
  • Horgenzell
  • Wilhelmsdorf
  • Kißlegg
  • Wangen im Allgäu
  • Bad Wurzach
  • Amtzell
  • Tettnang
  • Meckenbeuren
  • Friedrichshafen
  • Markdorf
  • Eriskirch
  • Langenargen

Ihr Ort ist nicht dabei? Rufen Sie trotzdem an, meistens lässt sich etwas einrichten.

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